24.09.2011
Politische Partizipation ist die Voraussetzung für Inklusion
Rund 140 Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus Behörden, von Kostenträgern, aus anderen Einrichtungen und der weiteren Fachöffentlichkeit nahmen am 22. September 2011 an der Tagung „behinderte Bürgerrechte?“ teil, zu der die Behindertenhilfe des Rauhen Hauses eingeladen hatte. Thema war die politische Partizipation, als die Teilnahme an Entscheidungsprozessen, von Menschen mit geistigen oder psychischen Beeinträchtigungen.
Betreuende Einrichtungen besonders für Menschen mit geistigen Beeinträchtigungen stehen in der Gefahr, dass Entscheidungen für die Klienten gefällt werden, obwohl diese potentiell selbst dazu in der Lage sind. Dabei stehen Menschen mit geistigen oder psychischen Beeinträchtigungen im vollem Umfang politische Rechte zu, wie es auch in der UN-Menschenrechtskonvention festgeschrieben worden ist. Deshalb müssen auch sie in demokratische Entscheidungsprozesse eingebunden werden. Im Rahmen der Tagung wurde erörtert und erarbeitet, wie Prozesse und und Strukturen gestaltet sein müssen, damit politische Partizipation ermöglicht wird und als aktives Handlungsprinzip von beeinträchtigten Menschen gelernt werden kann.
Erziehungswissenschaftlerin Prof. Iris Beck, Universität Hamburg, und Friederike Scholl, Personal- und Qualitätsentwicklung des Rauhen Hauses, machten deutlich, dass politische Partizipation auf unterschiedlichen Ebenen erfolgen kann. Politische Partizipation für Menschen mit geistigen und psychischen Beeinträchtigungen heißt zumeist Beteiligung an Entscheidungen, die ihre eigene Lebenslage betreffen. In diesem Sinne wird Demokratie als eine Lebensweise angesehen, die auch in den Einrichtungen der Behindertenhilfe umgesetzt werden muss.
Prof. Urs Jäger, Center for Leadership and Values in Society der Universität St. Gallen beleuchtete das Thema aus ökonomischer Perspektive. Danach entsteht für alle in der Gesellschaft durch politische Partizipation eine Win-win-win-Situation – für die Menschen mit geistigen und psychischen Beeinträchtigungen, für die Einrichtungen genauso wie für die Kostenträger.
Im Rauhen Haus wird heute den betreuten Menschen ein sogenannter Prozessbegleiter zur Seite gestellt, um so ein Ungleichgewicht zwischen den Interessen von Kostenträgern, Einrichtungen und Mitarbeitenden gegenüber den zu betreuenden Person zu vermeiden. Der Prozessbegleiter unterstützt seinen Klienten in der Wahrnehmung seiner Interessen und bezieht in die Entscheidungsprozesse ein. Weitere Verfahren, um die partizipatorische oder demokratische Lebensform in den Einrichtungen zu realisieren, sind zum Beispiel regelmäßige Bewohnerbesprechungen. Menschen mit schwersten Kommunikationsschwierigkeiten wird durch geeignete Verfahren ermöglicht, ihre Interessen zu artikulieren und Einfluss auf die Entscheidungen zu nehmen. Bemerkenswert ist, dass durch diese Praxis in den Einrichtungen des Rauhen Hauses im Vergleich mit anderen Einrichtungen die Einweisungen in die Psychiatrie um 50 Prozent zurückgegangen sind. Die Bewohnerinnen und Bewohner haben 30 Prozent mehr Außenkontakte als Bewohner in anderen Einrichtungen.

