Wohnstandorte

Die Wohnangebote in Hamburg und dem südlichen Schleswig-Holstein richten sich an Menschen mit Assistenzbedarf, die nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) IX und § 53 SGB XII anspruchsberechtigt für Leistungen zur sozialen Teilhabe sind. 

Insbesondere eignen sie sich für Menschen, die eine der nachfolgenden Beeinträchtigungen haben:

  • eine kognitive Behinderung
  • eine Autismus-Spektrum-Störung
  • erworbene Hirnschäden
  • körperliche und mehrfache Behinderungen
  • und/oder eine psychische Beeinträchtigung (Region Süd-Holstein)

Dabei wird zwischen Wohnen mit Assistenz und Besonderen Wohnformen unterschieden. Bei Wohnen mit Assistenz handelt es sich um Unterstützung von Menschen mit Behinderung, die in einer eigenen Wohnung oder Wohngemeinschaft leben. Sie erhalten entsprechend ihres individuellen Bedarfs Hilfestellung beim Meistern und Gestalten ihres Alltags. Die Besondere Wohnform bietet eine Assistenz rund um die Uhr – je nach Bedarf Verpflegung, Pflege und hauswirtschaftliche Hilfe. Auch hier ist das Ziel, ein möglichst selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen. In Harburg sowie in der HafenCity entstehen zurzeit zwei neue Wohnhäuser des Rauhen Hauses. Für mehr Infos hier klicken

Wohnen mit Assistenz

Besondere Wohnform