Das Rauhe Haus als anderer Leistungsanbieter (aLa)

Die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes ermöglicht Menschen mit Behinderungen nun auch Leistungen der beruflichen Bildung und der Beschäftigung bei sogenannten „anderen Leistungsanbietern“ (aLa) in Anspruch zu nehmen. Damit eröffnet diese Regelung alternative Beschäftigung zu einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM). Der Fokus bei den anderen Leistungsanbietern liegt insbesondere auf dem Übergang in den allgemeinen Arbeitsmarkt oder die begleitete Beschäftigung auf Außenarbeitsplätzen. Das Rauhe Haus ist als anderer Leistungsanbieter anerkannt und bietet sowohl Plätze im Arbeitsbereich (AB) als auch Berufsbildungsbereich (BBB) in Hamburg und in Schleswig-Holstein: